Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur unter Vorlage folgender Dokumente an Fahrzeughalter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung

aktueller Halter/Eigentümer waren

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

bei zwischenzeitlichem Halterwechsel benötigen wir ZUSÄTZLICH

  • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchtung nicht der Halter/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Prüfstellen-Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr
(Sollte der 1. Samstag im Monat auf einen
Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden
Samstag geöffnet)

HU ohne Terminvereinbarung

Büro-Öffnungszeiten

Montag – Freitag
durchgehend von 9-17 Uhr

Er­in­ne­rung an die Haupt­un­ter­su­chung