Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur unter Vorlage folgender Dokumente an Fahrzeughalter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung aktueller Halter/Eigentümer waren Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)Kopie Ihres Personalausweises bei zwischenzeitlichem Halterwechsel benötigen wir ZUSÄTZLICH Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchtung nicht der Halter/Eigentümer waren.)Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hierKaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters. Prüfstellen-Öffnungszeiten Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr (Sollte der 1. Samstag im Monat auf einen Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden Samstag geöffnet) HU ohne Terminvereinbarung Büro-Öffnungszeiten Montag – Freitag durchgehend von 9-17 Uhr Erinnerung an die Hauptuntersuchung