Auftraggeber bei Gerichtsgutachten sind Amts- und Landgerichte. Wir erstellen im Auftrag des Gerichts Gutachten sowohl in Strafsachen, zivilen Rechtsstreitigkeiten als auch im selbstständigen Beweisverfahren. Unsere Kfz-Sachverständige sind geprüfte und zertifizierte Mitglieder der freiberuflichen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) , sowie von der IHK Oldenburg öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige für Kfz-Schadensgutachten und Fahrzeugbewertungen. Prüfstellen-Öffnungszeiten Montag – Freitag 9 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10 – 13 Uhr (HU ohne Terminvereinbarung) Büro-Öffnungszeiten Montag – Freitag durchgehend von 9-17 Uhr