Auftraggeber bei Gerichtsgutachten sind Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Wir erstellen im Auftrag des Gerichts Gutachten sowohl in Strafsachen, zivilen Rechtsstreitigkeiten als auch im selbstständigen Beweisverfahren.

Andreas Wessel ist ein geprüftes und zertifiziertes Mitglied der freiberuflichen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) , sowie von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständige für Kfz-Schadensgutachten und Fahrzeugbewertungen.

Prüfstellen-Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg

Jeden 3. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Lohne

(Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen
Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden
Samstag geöffnet)

HU ohne Terminvereinbarung

für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren

Büro-Öffnungszeiten Holdorf

Montag – Freitag
durchgehend von 9-17 Uhr

Er­in­ne­rung an die HU